Vorsorge: Die private Rente

14. April 2006 von vorsorger  
Kategorie Altersvorsorge

rentner-copyDer Blick in den Geldbeutel erweist sich, nachdem die erste Rente auf dem Konto eingetroffen ist, häufig als wenig erfreulich. Oft ist die Spanne groß zwischen letztem Einkommen vor Eintritt ins Rentenalter und der Höhe der Rente. Damit niemand im Ruhestand den geleasten Sportwagen zurückgeben oder sein Haus gegen eine preiswertere Ein-Zimmer-Wohnung tauschen muss, gibt es die private Rentenversicherung. Ihre Aufgabe ist es, den Lebensstandard zu halten, was die gesetzliche Rente nicht leisten kann. Damit gehört sie zu den Vorsorgeformen, die ergänzend zu anderen Versicherungsformen der Altersabsicherung dienen. Wichtig ist vor Abschluss der Versicherung ein genauer Vergleich der Angebote. Die Auswahl hängt von Faktoren wie Alter und Einkommen ab. Wer sich für eine private Rentenversicherung entschieden hat, zahlt zunächst wie bei der gesetzlichen Beiträge. Unter Umständen ist die Versicherung förderungswürdig und ist dann als so genannte Riester-Rente von der Steuer teilweise absetzbar.

Nach Erreichen des Rentenalters bekommt der Versicherte eine monatliche Summe oder einen Einmalbetrag. Beides ist abhängig von der Höhe der zuvor geleisteten Beiträge. Für einen Teil davon garantiert der Versicherer, das weitere ist die Gewinnrente. Sie hängt vom Erfolg der Anlagen des Versicherers ab und kann variieren. Außerdem unterscheiden die Anbieter in aufgeschobene und beginnende Rente. Die aufgeschobene Rente bietet nur bei vorheriger Vereinbarung Zahlungen an Hinterbliebene. Der Versicherer garantiert hier ansonsten für eine Rente bis ans Lebensende. Die Sofortrente ist für alle, die ein größeres Vermögen einzahlen können und dafür ab sofort einen Rentenbetrag monatlich ausgezahlt bekommen möchten.
Eine vorzeitige Kündigung hat Nachteile für den Versicherten: Die Summe für die Sofortrente kann nicht zurück gefordert werden. Die Kündigung einer aufgeschobenen Rente hat finanzielle Nachteile. Für Fälle wie Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit können Versicherte Vereinbarungen über Weiterzahlungen mit den Anbietern treffen.

Bild: © by Mike Frajese / Pixelio

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