Rürup Rente: Riester-Alternative für Selbständige
30. April 2010 von vorsorger
Kategorie Altersvorsorge
Verträge für die Rürup Rente sind in erster Linie für Selbständige und Freiberufler gedacht, die nicht gesetzlich rentenversichert sind. Sie können mit der sogenannten privaten Basisrente steuerbegünstigt eine Altersvorsorge aufbauen, da die Beiträge steuerlich absetzbar sind.
In der Regel ist die Rürup Rente eine kapitalgedeckte Altersvorsorge und der Vertrag muss die Voraussetzungen für den besonderen Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. B EStG erfüllen.
Vorrausetzungen für eine Förderung nach dem Rürup-Modell sind folgende:
- das aufgebaute Kapital muss als monatliche Rente ausgezahlt werden,
- die Rentenzahlungen dürfen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen,
- Vertragsansprüche dürfen nicht beliehen und nicht verkauft werden und dürfen nicht vererbbar sein.
Vorteilhaft bei der Rürup Rente ist die nachgelagerte Besteuerung. Das Ansparen des Kapitals ist steuerfrei. Die Auszahlung der Rente wird besteuert, allerdings zu einem geringeren Steuersatz als das Einkommen während der normalen Berufstätigkeit. Nachteilig ist, dass die steuerfreien Beträge begrenzt sind. Denn außer den Einzahlungen in die Rürup Rente, müssen auch die Abgaben zur gesetzlichen Rentenversicherung in den steuerbegünstigten Betrag eingerechnet werden. Da dies bei Selbständigen entfällt, ist die private Basisrente für sie besonders interessant. Sie haben die Möglichkeit den Freibetrag voll auszuschöpfen.
Die Rürup Rente wird auch nicht auf Hartz IV-Zahlungen angerechnet und ist sicher bei Insolvenz. Und auch wenn die Ansprüche aus Rürup-Verträgen nicht vererbbar sein dürfen, ist seit Kurzem eine gesetzliche Ausnahmeregelung in Kraft. Beim Tod des Vertragsinhabers kann ein noch vorhandenes Guthaben als monatlicher Rentenbetrag an Ehepartner oder Kinder, die noch kindergeldberechtigt sind, ausgezahlt werden. Durch eine Zusatzversicherung ist es auch möglich, den Hinterbliebenenschutz zu erweitern.
Bild: © by Rainer Sturm/Pixelio.de
