Der Rentner, seine Rente und das Finanzamt
9. April 2009 von vorsorger
Kategorie Altersvorsorge
So könnte ein Märchen lauten. In diesem Falle ist es leider keins, sondern eher nüchterne Realität. Dass die Rente eines Jeden zukünftig besteuert wird, ist ja nun nicht komplett neu.
Und dennoch prangten in den letzten Wochen mehr oder weniger plakative Überschriften wie “Rentner geraten ins Visier der Steuerfahndung” oder “Vorsicht vor der Rentenfalle” in der Boulevardpresse. Was war passiert?
Die Rente wird seit 2005 schon höher besteuert. Diese Steuersätze werden in den nächsten Jahren weiterhin stückweise angehoben werden, bis dann schließlich ab 2040 die komplette Rente zu 100% besteuert wird.
Und warum regen sich alle nun auf, wenn das doch eigentlich ein vier Jahre alter Hut ist?
Das ist schnell erklärt: durch die Einführung der sogenannten Identifikationsnummer, die die alte Steuernummer ablösen wird, ist eine extrem genaue Überprüfung aller Bürger möglich. So bekam ich in den vergangenen Jahren durch diverse Umzüge auch jedes Mal eine neue, dem örtlichen Finanzamt zugeordnete Steuernummer. Durch die neue Identifikationsnummer ist quasi jeder Bundesbürger durchnummeriert, wenn man es böse formulieren möchte. Und damit ist eine lückenlose Dokumentation seines öffentlichen Lebens möglich. Aber gut, darum geht es hier nicht.
Diese besagte Identifikationsnummer wird nun erstmals ab Herbst 2009 zum Einsatz kommen, wenn alle Stellen, die Renten auszahlen, dieses dem Finanzamt mitteilen (müssen).
Und das bedeutet für alle Rentner die seit 2005 oder später Rente bekommen haben und dachten, dass man ab dem Zeitpunkt keine Steuererklärung einreichen muss: sie sollten die Erklärung jetzt nachholen. Das bedeutet ja nicht gleich, dass man etwas nachzahlen muss. Immerhin gibt es diverse Freibeträge, die man auf die Rente anrechnen kann.
Wie viel wird denn nun besteuert? Das hängt davon ab, wann der Rentenbeginn war.
Einige Rechenbeispiele:
• Rentenbeginn im Jahr 2005: 50% der Rente werden versteuert, der Rest bleibt steuerfrei
• Rentenbeginn im Jahr 2006: 52 % der Rente werden versteuert, der Rest bleibt steuerfrei
• Rentenbeginn im Jahr 2007: 54% der Rente werden versteuert, der Rest bleibt steuerfrei
Und so weiter. Der Prozentsatz der zu besteuernden Rente steigt jedes Jahr um 2% an.
Das Dumme dabei? Nicht nur dass der zu versteuernde Anteil steigen wird für alle Rentenbeginner, der Freibetrag bleibt statisch. Das bedeutet: zu Rentenbeginn wird einmalig der Freibetrag festgesetzt. Wenn man beispielsweise im Jahr 2005 in Rente ging, und eine Rente von 1000 Euro bezieht, so werden 50%, also 500 Euro, besteuert und der Freibetrag beträgt 500 Euro. Und zwar lebenslang. Wenn also die Renten steigen sollten, so bleibt der Freibetrag über all die Jahre doch immer der Gleiche, nämlich besagte 500 Euro in unserem Beispiel.
Also, ein Tipp für jeden, der bereits seit 2005 oder später Rente bezieht: Steuerbescheide nachreichen, denn ab Herbst ist jegliches Verstecken wohl recht aussichtslos, wenn per Identifikationsnummer alle Rentenbezüge der letzten 4 Jahre an das Finanzamt gemeldet werden. Wobei aber gesagt werden muss, dass durch diverse Freibeträge es sehr gut sein kann, dass man gar nichts nachzahlen muss. Aber das gilt es halt noch einmal genau zu überprüfen.
Wer sich bis dahin noch ein wenig Wissen und Informationen anlesen möchte, dem seien folgende Artikel und Webseiten ans Herz gelegt:
• Ein Artikel im Focus vom März 2009 über Renten und deren Besteuerung
• Ein informativer Artikel bei www.test.de zum Thema „ Wie rechnet das Finanzamt?”
Der komplette Artikel steht als Download bereit.
• Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) – die Rentenbesteuerung wird auf www.finanztip.de erläutert
• www.deutsche-rentenversicherung.de erläutert auf ihrer Unterseite die Rentensteuer
Bild: © by Andreas Morlok / Pixelio
