Rürup Rente: Riester-Alternative für Selbständige

30. April 2010 von vorsorger  
Kategorie Altersvorsorge

Verträge für die Rürup Rente sind in erster Linie für Selbständige und Freiberufler gedacht, die nicht gesetzlich rentenversichert sind. Sie können mit der sogenannten privaten Basisrente steuerbegünstigt eine Altersvorsorge aufbauen, da die Beiträge steuerlich absetzbar sind.
In der Regel ist die Rürup Rente eine kapitalgedeckte Altersvorsorge und der Vertrag muss die Voraussetzungen für den besonderen Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. B EStG erfüllen.
Vorrausetzungen für eine Förderung nach dem Rürup-Modell sind folgende:

  • das aufgebaute Kapital muss als monatliche Rente ausgezahlt werden,
  • die Rentenzahlungen dürfen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen,
  • Vertragsansprüche dürfen nicht beliehen und nicht verkauft werden und dürfen nicht vererbbar sein.

Vorteilhaft bei der Rürup Rente ist die nachgelagerte Besteuerung. Das Ansparen des Kapitals ist steuerfrei. Die Auszahlung der Rente wird besteuert, allerdings zu einem geringeren Steuersatz als das Einkommen während der normalen Berufstätigkeit. Nachteilig ist, dass die steuerfreien Beträge begrenzt sind. Denn außer den Einzahlungen in die Rürup Rente, müssen auch die Abgaben zur gesetzlichen Rentenversicherung in den steuerbegünstigten Betrag eingerechnet werden. Da dies bei Selbständigen entfällt, ist die private Basisrente für sie besonders interessant. Sie haben die Möglichkeit den Freibetrag voll auszuschöpfen.
Die Rürup Rente wird auch nicht auf Hartz IV-Zahlungen angerechnet und ist sicher bei Insolvenz. Und auch wenn die Ansprüche aus Rürup-Verträgen nicht vererbbar sein dürfen, ist seit Kurzem eine gesetzliche Ausnahmeregelung in Kraft. Beim Tod des Vertragsinhabers kann ein noch vorhandenes Guthaben als monatlicher Rentenbetrag an Ehepartner oder Kinder, die noch kindergeldberechtigt sind, ausgezahlt werden. Durch eine Zusatzversicherung ist es auch möglich, den Hinterbliebenenschutz zu erweitern.

Bild: © by Rainer Sturm/Pixelio.de

Die Betriebliche Altersvorsorge – Fakten, Infos und Grundlagen

14. Mai 2009 von vorsorger  
Kategorie Altersvorsorge

betriebliche-avVorab sei gesagt: das ist ein schwieriges Thema, dem wir uns nun widmen werden.
Deshalb werde ich bei Details auf verlässliche Quellen wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verweisen.

Rente

ein weiterhin brandheißes Thema bei fast jedem, der derzeit arbeitet, demnächst in Rente geht oder seit einiger Zeit Rentenbezüge bekommt.
Nach einem langen Arbeitsleben ist endlich die Zeit für etwas mehr ruhe, reisen, Gartenarbeit oder auch nur Muße angekommen. Zumindest war das früher so.
Menschen, die wie ich noch ca. 30 Jahre arbeiten müssen, fällt anno 2009 eher dazu spontan die Sorge um die noch in weiter Ferne liegenden Bezüge ein. Der jährliche Brief der Bfa (Deutscher Rentenversicherungsbund) bestätigt mir nur noch einmal in schriftlicher Form, was viele noch nicht wahrhaben wollen: mein Anspruch auf gesetzliche Rente sinkt mit jedem Jahr, derzeit liegt er bei gut 600 Euro. Dass das auch und gerade in 30 Jahren nicht im Ansatz ausreicht, sollte eigentlich jedem klar sein, speziell wenn man möglicherweise in einer Stadt mit hohem Mietspiegel und hohen Lebenshaltungskosten wohnt.
Dazu kommen noch andere, demographisch begründete, Schwierigkeiten hinzu:
• Rein statistisch gesehen werden die Menschen immer älter.
• Gleichzeitig sinkt die Geburtenrate.
• Was zur Folge hat, dass den zahlreicher werdenden Rentnern immer weniger Rentenbeitragszahler gegenüberstehen.
• Zusätzlich fand und findet ein Wandel in der Beständigkeit der Arbeitsplätze statt: wo mein Vater noch eine Urkunde zu seinem 30jährigen Firmenzugehörigkeit bekam, ist das unter den „Jungen” heutzutage eher die Seltenheit. Die Biographien ändern sich. Arbeitsplatzwechsel sind durchaus normal. Dazu kommen Auslandaufenthalte, auch selbständige Erwerbstätigkeit oder das Betreiben eines Gewerbes sind heutzutage weitaus beliebter als früher. Oftmals laufen auch mehrere dieser Faktoren parallel nebeneinander her. Dazu wird der Lebenslauf auch ab und an durch Arbeitslosigkeit, Kindererziehung oder Weiterbildungen unterbrochen.

Alles Faktoren die eine konstante Rentenabsicherung beeinflussen. Und ihr schlimmstenfalls negativ zusetzen.

Was kann man also tun für seine Rente?

Fakt ist, selbst wenn man bis zum Renteneintritt alle Kredite abbezahlt hat, ein Eigenheim möglicherweise besitzt, so wird die Finanzierung des Lebensabends nur und ausschliesslich mit der gesetzlichen Rente sehr schwierig werden. Aber es gibt ja 3 Säulen im Rentenmodell:

1. Die Gesetzliche Rentenversicherung: die weiterhin wichtigste Absicherung für den Lebensabend funktioniert in Form des Umlageverfahrens. Das bedeutet: die jetzigen Arbeiter und Einzahler der Gesetzlichen Rentenversicherung finanzieren direkt die jetzigen Rentner durch ihre Rentenbeiträge. Pflicht für alle Angestellten.
2. Die Private Rentenvorsorge. Riester sagt ja mittlerweile bestimmt den Meisten was. Um den Lebensstandard auch im Rentenalter weiterhin aufrecht halten zu können, ist es heutzutage unerlässlich, zusätzliche private Rentenvorsorgemaßnahmen zu treffen. Diese sind aber freiwillig.
3. Die Rentenvorsorge über eine Betriebliche Rentenabsicherung. Diese wird, genau wie die Privaten Rentenversicherungen, teilweise gut vom Staat gefördert.

Welche Vorteile bietet die betriebliche Altersvorsorge?

Obwohl man deutliche Steuervorteile und auch Sozialabgaben spart, nutzen erst ca. 47 Prozent aller Arbeitnehmer die Möglichkeiten einer bAV, einer betrieblichen Altersvorsorge.
Seit 2002 besteht die Möglichkeit und das Recht auf Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer auf Teile seines Bruttogehaltes verzichtet du diese stattdessen in eine Betriebsrente eingezahlt werden. Hat den absoluten Vorteil, und zwar sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber, dass diese Gelder steuer- und sozialabgabenfrei sind.
Für den Arbeitgeber gibt es neben den Steuereinsparungen und niedrigeren Lohnnebenkosten noch einen weiteren Vorteil: durch eine Betriebsrenten-Zusage bindet sich der Arbeitnehmer in gewisser Weise an sein Unternehmen.

Was passiert im Falle eines Jobwechsels?

Hier kommt es darauf an, wann der Vertrag abgeschlossen wurde, vor oder nach 2005.
In einem Bericht von Focus Money Online heißt es hierzu:
„Natürlich könnte der Vertrag privat weitergeführt werden, aber dann entfallen die Steuer- und Sozialabgabenersparnisse.
Deshalb ist es vorteilhafter, die Rentenanwartschaften mit zum neuen Arbeitgeber zu nehmen. Allerdings gibt es dafür keinen allgemeinen Rechtsanspruch. Nur wer seinen Vertrag nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen und in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung eingezahlt hat, hat laut Gesetz ein Recht auf Portabilität. Die erworbene Anwartschaft wird in einen Kapitalbetrag umgerechnet und in die Altersvorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers eingezahlt.” „Bei Altverträgen (Abschluss vor 2005) sind Arbeitnehmer auf die Gunst des alten und neuen Arbeitgebers angewiesen. Denn einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Mitnahme der bAV haben sie nicht. Häufig ruht der Altvertrag, das bisher angesammelte Kapital wird verzinst und im Rentenalter ausgezahlt. Beim neuen Arbeitgeber kann ein neuer bAV-Vertrag abgeschlossen werden.”
Nachteile hierbei: es muss ein neuer Vertrag geschlossen werden beim Arbeitgeberwechsel. Dadurch sinken die Rentenansprüche in der Regel. Deshalb gibt es in dem Focus Beitrag einen guten Tipp: „Die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung” (DGbAV) hat eine Clearing-Stelle geschaffen. Der Arbeitnehmer vereinbart mit dem neuen Arbeitgeber, dass zur Fortführung des bisherigen bAV-Vertrags die DGbAV-Clearing-Stelle eingeschaltet wird. Diese führt gegen eine geringe Gebühr – 2,50 Euro pro Monat – den alten, günstigeren bAV-Vertrag nach Absprache beim neuen Arbeitgeber weiter.”

Welche Arten der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?

Vorab sei gesagt, dass nicht der Arbeitnehmer, sondern nur der Arbeitgeber bestimmen kann, welche Art von Betriebsrente er anbietet. Es gibt fünf verschiedene Möglichkeiten:
Direktzusagen
Dies ist die häufigste Form. Der Arbeitgeber verpflichtet sich direkt, also ohne den Umweg über einen Versorgungsträger, seinem Arbeitnehmer Vorsorgeleistungen zu gewähren. Träger der Leistungen ist also der Arbeitgeber direkt. Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die Leistungen weiterhin gewährleistet, und zwar tritt dann der Pensions-Sicherungs-Verein als Leistungserbringer ein.
Pensionskasse
Die Pensionskasse ist eine selbständig haftende juristische Person. Eine Pensionskasse kann von einem oder mehreren Arbeitnehmern gegründet werden. Interessant ist diese Art der betrieblichen Altersvorsorge daher eher für Großunternehmen denn für Klein- und Mittelständische Betriebe.
Direktversicherung
Der Arbeitgeber schließt eine Direktversicherung, eine Lebensversicherung, für den Arbeitnehmer ab. Sie ähnelt, was den Leistungsanspruch und die steuerliche Seite angeht, den Pensionskassen. Leistungen werden an die Beschäftigten oder im Todesfall an ihre Hinterbliebenen ausgezahlt.
Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist ähnlich wie der Pensionsfond eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, meistens eine GmbH oder ein e.V.
In diese Unterstützungskasse zahlt dann der Arbeitgeber die Vorsorgesumme ein.
Einen Rechtsanspruch auf die Leitungen hat der Arbeitnehmer in diesem Falle nicht gegenüber der Unterstützungskasse, sondern nur gegenüber dem Arbeitgeber. Geht dieser in Insolvenz, übernimmt hier der Pensions-Sicherungs-Verein.
Pensionsfond
Ist ebenfalls, wie die Unterstützungskasse, eine rechtlich selbständige Einrichtung. Der Arbeitgeber zahlt Beiträge an den Pensionsfond, und diese können von – und darin unterscheiden sie sich von Direktversicherungen und Pensionskassen – dem Fond frei angelegt werden am Kapitalmarkt. Da dieses aber auch risikoreicher ist, übernimmt im Insolvenzfall ebenfalls der Pensions-Sicherungs-Verein die Leistungen.

Das sind noch nicht alle Details zum Thema „Betriebliche Altersvorsorge“, aber so die Basics dazu. Detailinformationen findet man hier:
Ein Artikel bei Focus.de über die Betriebliche Altersvorsorge

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine sehr übersichtliche Downloadbroschüre zum Thema „Zusätzliche Altersvorsorge” bereitgestellt.

Das Informationsportal Soziale Altersvorsorge bietet detaillierte Informationsseiten zu allen Themen rund um Rente, Betriebsrente, Private Rente und weitere an.

Bild: © S. Hofschläger / Pixelio

Das Dilemma mit der Altersvorsorge

23. April 2009 von vorsorger  
Kategorie Altersvorsorge

dilemma-altersvorsorge-copyDie Finanzkrise hat es zu Tage gefördert – die Rentenlücke wird immer größer und es wird immer schwerer diese Altersvorsorge-Lücke zu schließen. Noch vor der Finanzkrise war die Erwartung, dass sich die Lücke zwischen Lebenstandard und staatlicher Rente später durch die zu Hilfenahme von privater Vorsorge leicht schließen lässt. Nun ist es jedoch amtlich und die Vorsorger bekommen es schwarz auf weiß: Verbraucher die auf eine Altersvorsorge in Form einer Fond-Lebensversicherung gesetzt haben bekommen in den letzten Tagen oft Post ihrer Versicherung: Hohe Verluste – die Ernüchterung ist groß!

Nicht nur die Privatversicherten trifft es hier, auch die vielen Riester-Rentner können anstelle von guten Erträgen nun nur noch eine Null-Rendite erwarten. Viele Selbstständige Rürup-Anleger müssen auch sehen, dass sie erst im Alter das heraus bekommen, was sie eingezahlt haben.

Studie – private Rentenversicherung lohnt sich immer weniger
Eine aktuelle Studie zum Thema private Rentenversicherung vergleicht 80 Anbieter von Produkten zum Thema Rentenversicherung und Altersvorsorge. Der sog. MAP-Report präsentiert Ergebnisse von Unternehmen die Vorsorgern eine lebenslange Rente garantieren (Garantiebetrag) plus einem Überschussanteil der zustande kommen kann. Hierbei kann das Kapital entweder monatlich eingezahlt bzw. gespart werden oder in einer großen, einmaligen Zahlung bereitgestellt werden.

Der MAPs-Report kommt zu dem Ergebnis, das Menschen mit privaten Rentenversicherungen nun aufgrund der aktuellen Niedrigzinsen mit sinkenden monatlichen Rentenzahlungen zu rechnen haben. Auch die steigende Lebenserwartung sorgt für fallende Auszahlbeträge. Konsequenz für die Verbraucher: Es muss deutlich mehr eingezahlt werden. Manfred Poweleit, Autor des MAP-Reports: “Unsere Analyse zeigt, welche Folgen die Finanzkrise für die private Vorsorge hat.

Poweleit hat ein Beispiel berechnet. Zugrunde liegt ein Angestellter, 64 Jahre alt, Nichtraucher, welcher einmalig 50.000 Euro in eine private Rentenvorsorge einzahlt. Für diesen Fall wurde eine Rentenversicherung gewählt, welche mit einer Rentengarantie über 10 Jahre ausgestattet ist. Die Garantie bedeutet, dass die Zahlungen auch dann erfolgen, wenn der Versicherungsinhaber vorzeitig ableben sollte. Der fiktive Vertrag wurde zur Jahrtausendwende angeschlossen – Anfangs bekommt der Muster-Angestellte noch durchschnittlich 330 Euro Rente pro Monat – aktuell würde der Versicherungsnehmer nur noch ca. 290 Euro monatlich ausgezahlt bekommen.

Vorsorge gestern und heute – Kostenexplosion um über 100%
Rechnet man die Ansparanforderung von gestern und heute gegeneinander, kommt man zu einem fast schockierendem Ergebnis: Lag der Durchschnittszins jahrelang bei 6,6%, reichten 44 Euro über 40 Jahre um auf einen Rentenbetrag von insges. 100.000 Euro zu kommen. Aktuell liegt der Durchschnittszins bei 3,1% – das bedeutet eine monatliche Zahlung von bereits 106 Euro, wenn man in 40 Jahren auf das gleiche Ansparvolumen kommen möchte – dies ist eine satte Steigerung von 141%!

Das Dilemma  mit der Vorsorge wird der Endverbraucher also nicht so ohne Weiteres lösen können. Der Großteil der Rentenvorsorge-Produkte sind nach den Maßstäben der “alten” Finanzwelt konzipiert – zu einer Zeit als Aktien auf die Zeit noch 8% – 10% p.a. abgeworfen haben und Anleihen mit 4%-5% daherkamen. Die Schwankungen auf dem aktuellen Finanzmarkt sind derzeit so groß, dass sich Renditegarantie nicht mehr zu vertretbaren Kosten anbieten lassen.

Schlägt man dieser Tage Zeitungen auf, springen einem die Schreckensmeldungen meist direkt ins Gesicht – es ist also nicht absehbar, wie sich der Rentenvorsorgemarkt verhalten wird. Momentan heisst es abwarten, bis das Konjunkturpaket I und II endlich seine Wirkung entfaltet…

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