Die Betriebliche Altersvorsorge – Fakten, Infos und Grundlagen
14. Mai 2009 von vorsorger
Kategorie Altersvorsorge
Vorab sei gesagt: das ist ein schwieriges Thema, dem wir uns nun widmen werden.
Deshalb werde ich bei Details auf verlässliche Quellen wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verweisen.
Rente
ein weiterhin brandheißes Thema bei fast jedem, der derzeit arbeitet, demnächst in Rente geht oder seit einiger Zeit Rentenbezüge bekommt.
Nach einem langen Arbeitsleben ist endlich die Zeit für etwas mehr ruhe, reisen, Gartenarbeit oder auch nur Muße angekommen. Zumindest war das früher so.
Menschen, die wie ich noch ca. 30 Jahre arbeiten müssen, fällt anno 2009 eher dazu spontan die Sorge um die noch in weiter Ferne liegenden Bezüge ein. Der jährliche Brief der Bfa (Deutscher Rentenversicherungsbund) bestätigt mir nur noch einmal in schriftlicher Form, was viele noch nicht wahrhaben wollen: mein Anspruch auf gesetzliche Rente sinkt mit jedem Jahr, derzeit liegt er bei gut 600 Euro. Dass das auch und gerade in 30 Jahren nicht im Ansatz ausreicht, sollte eigentlich jedem klar sein, speziell wenn man möglicherweise in einer Stadt mit hohem Mietspiegel und hohen Lebenshaltungskosten wohnt.
Dazu kommen noch andere, demographisch begründete, Schwierigkeiten hinzu:
• Rein statistisch gesehen werden die Menschen immer älter.
• Gleichzeitig sinkt die Geburtenrate.
• Was zur Folge hat, dass den zahlreicher werdenden Rentnern immer weniger Rentenbeitragszahler gegenüberstehen.
• Zusätzlich fand und findet ein Wandel in der Beständigkeit der Arbeitsplätze statt: wo mein Vater noch eine Urkunde zu seinem 30jährigen Firmenzugehörigkeit bekam, ist das unter den „Jungen” heutzutage eher die Seltenheit. Die Biographien ändern sich. Arbeitsplatzwechsel sind durchaus normal. Dazu kommen Auslandaufenthalte, auch selbständige Erwerbstätigkeit oder das Betreiben eines Gewerbes sind heutzutage weitaus beliebter als früher. Oftmals laufen auch mehrere dieser Faktoren parallel nebeneinander her. Dazu wird der Lebenslauf auch ab und an durch Arbeitslosigkeit, Kindererziehung oder Weiterbildungen unterbrochen.
Alles Faktoren die eine konstante Rentenabsicherung beeinflussen. Und ihr schlimmstenfalls negativ zusetzen.
Was kann man also tun für seine Rente?
Fakt ist, selbst wenn man bis zum Renteneintritt alle Kredite abbezahlt hat, ein Eigenheim möglicherweise besitzt, so wird die Finanzierung des Lebensabends nur und ausschliesslich mit der gesetzlichen Rente sehr schwierig werden. Aber es gibt ja 3 Säulen im Rentenmodell:
1. Die Gesetzliche Rentenversicherung: die weiterhin wichtigste Absicherung für den Lebensabend funktioniert in Form des Umlageverfahrens. Das bedeutet: die jetzigen Arbeiter und Einzahler der Gesetzlichen Rentenversicherung finanzieren direkt die jetzigen Rentner durch ihre Rentenbeiträge. Pflicht für alle Angestellten.
2. Die Private Rentenvorsorge. Riester sagt ja mittlerweile bestimmt den Meisten was. Um den Lebensstandard auch im Rentenalter weiterhin aufrecht halten zu können, ist es heutzutage unerlässlich, zusätzliche private Rentenvorsorgemaßnahmen zu treffen. Diese sind aber freiwillig.
3. Die Rentenvorsorge über eine Betriebliche Rentenabsicherung. Diese wird, genau wie die Privaten Rentenversicherungen, teilweise gut vom Staat gefördert.
Welche Vorteile bietet die betriebliche Altersvorsorge?
Obwohl man deutliche Steuervorteile und auch Sozialabgaben spart, nutzen erst ca. 47 Prozent aller Arbeitnehmer die Möglichkeiten einer bAV, einer betrieblichen Altersvorsorge.
Seit 2002 besteht die Möglichkeit und das Recht auf Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer auf Teile seines Bruttogehaltes verzichtet du diese stattdessen in eine Betriebsrente eingezahlt werden. Hat den absoluten Vorteil, und zwar sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber, dass diese Gelder steuer- und sozialabgabenfrei sind.
Für den Arbeitgeber gibt es neben den Steuereinsparungen und niedrigeren Lohnnebenkosten noch einen weiteren Vorteil: durch eine Betriebsrenten-Zusage bindet sich der Arbeitnehmer in gewisser Weise an sein Unternehmen.
Was passiert im Falle eines Jobwechsels?
Hier kommt es darauf an, wann der Vertrag abgeschlossen wurde, vor oder nach 2005.
In einem Bericht von Focus Money Online heißt es hierzu:
„Natürlich könnte der Vertrag privat weitergeführt werden, aber dann entfallen die Steuer- und Sozialabgabenersparnisse.
Deshalb ist es vorteilhafter, die Rentenanwartschaften mit zum neuen Arbeitgeber zu nehmen. Allerdings gibt es dafür keinen allgemeinen Rechtsanspruch. Nur wer seinen Vertrag nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen und in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung eingezahlt hat, hat laut Gesetz ein Recht auf Portabilität. Die erworbene Anwartschaft wird in einen Kapitalbetrag umgerechnet und in die Altersvorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers eingezahlt.” „Bei Altverträgen (Abschluss vor 2005) sind Arbeitnehmer auf die Gunst des alten und neuen Arbeitgebers angewiesen. Denn einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Mitnahme der bAV haben sie nicht. Häufig ruht der Altvertrag, das bisher angesammelte Kapital wird verzinst und im Rentenalter ausgezahlt. Beim neuen Arbeitgeber kann ein neuer bAV-Vertrag abgeschlossen werden.”
Nachteile hierbei: es muss ein neuer Vertrag geschlossen werden beim Arbeitgeberwechsel. Dadurch sinken die Rentenansprüche in der Regel. Deshalb gibt es in dem Focus Beitrag einen guten Tipp: „Die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung” (DGbAV) hat eine Clearing-Stelle geschaffen. Der Arbeitnehmer vereinbart mit dem neuen Arbeitgeber, dass zur Fortführung des bisherigen bAV-Vertrags die DGbAV-Clearing-Stelle eingeschaltet wird. Diese führt gegen eine geringe Gebühr – 2,50 Euro pro Monat – den alten, günstigeren bAV-Vertrag nach Absprache beim neuen Arbeitgeber weiter.”
Welche Arten der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?
Vorab sei gesagt, dass nicht der Arbeitnehmer, sondern nur der Arbeitgeber bestimmen kann, welche Art von Betriebsrente er anbietet. Es gibt fünf verschiedene Möglichkeiten:
• Direktzusagen
Dies ist die häufigste Form. Der Arbeitgeber verpflichtet sich direkt, also ohne den Umweg über einen Versorgungsträger, seinem Arbeitnehmer Vorsorgeleistungen zu gewähren. Träger der Leistungen ist also der Arbeitgeber direkt. Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die Leistungen weiterhin gewährleistet, und zwar tritt dann der Pensions-Sicherungs-Verein als Leistungserbringer ein.
• Pensionskasse
Die Pensionskasse ist eine selbständig haftende juristische Person. Eine Pensionskasse kann von einem oder mehreren Arbeitnehmern gegründet werden. Interessant ist diese Art der betrieblichen Altersvorsorge daher eher für Großunternehmen denn für Klein- und Mittelständische Betriebe.
• Direktversicherung
Der Arbeitgeber schließt eine Direktversicherung, eine Lebensversicherung, für den Arbeitnehmer ab. Sie ähnelt, was den Leistungsanspruch und die steuerliche Seite angeht, den Pensionskassen. Leistungen werden an die Beschäftigten oder im Todesfall an ihre Hinterbliebenen ausgezahlt.
• Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist ähnlich wie der Pensionsfond eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, meistens eine GmbH oder ein e.V.
In diese Unterstützungskasse zahlt dann der Arbeitgeber die Vorsorgesumme ein.
Einen Rechtsanspruch auf die Leitungen hat der Arbeitnehmer in diesem Falle nicht gegenüber der Unterstützungskasse, sondern nur gegenüber dem Arbeitgeber. Geht dieser in Insolvenz, übernimmt hier der Pensions-Sicherungs-Verein.
• Pensionsfond
Ist ebenfalls, wie die Unterstützungskasse, eine rechtlich selbständige Einrichtung. Der Arbeitgeber zahlt Beiträge an den Pensionsfond, und diese können von – und darin unterscheiden sie sich von Direktversicherungen und Pensionskassen – dem Fond frei angelegt werden am Kapitalmarkt. Da dieses aber auch risikoreicher ist, übernimmt im Insolvenzfall ebenfalls der Pensions-Sicherungs-Verein die Leistungen.
Das sind noch nicht alle Details zum Thema „Betriebliche Altersvorsorge“, aber so die Basics dazu. Detailinformationen findet man hier:
Ein Artikel bei Focus.de über die Betriebliche Altersvorsorge
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine sehr übersichtliche Downloadbroschüre zum Thema „Zusätzliche Altersvorsorge” bereitgestellt.
Das Informationsportal Soziale Altersvorsorge bietet detaillierte Informationsseiten zu allen Themen rund um Rente, Betriebsrente, Private Rente und weitere an.
Bild: © S. Hofschläger / Pixelio

Sehr schöner ausführlicher Artikel zur betrieblichen Altersvorsorge. Wirklich lesenswert.
Vielen Dank für diesen informativen und ausführlichen Artikel.