Rürup Rente: Riester-Alternative für Selbständige

30. April 2010 von vorsorger  
Kategorie Altersvorsorge

Verträge für die Rürup Rente sind in erster Linie für Selbständige und Freiberufler gedacht, die nicht gesetzlich rentenversichert sind. Sie können mit der sogenannten privaten Basisrente steuerbegünstigt eine Altersvorsorge aufbauen, da die Beiträge steuerlich absetzbar sind.
In der Regel ist die Rürup Rente eine kapitalgedeckte Altersvorsorge und der Vertrag muss die Voraussetzungen für den besonderen Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. B EStG erfüllen.
Vorrausetzungen für eine Förderung nach dem Rürup-Modell sind folgende:

  • das aufgebaute Kapital muss als monatliche Rente ausgezahlt werden,
  • die Rentenzahlungen dürfen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen,
  • Vertragsansprüche dürfen nicht beliehen und nicht verkauft werden und dürfen nicht vererbbar sein.

Vorteilhaft bei der Rürup Rente ist die nachgelagerte Besteuerung. Das Ansparen des Kapitals ist steuerfrei. Die Auszahlung der Rente wird besteuert, allerdings zu einem geringeren Steuersatz als das Einkommen während der normalen Berufstätigkeit. Nachteilig ist, dass die steuerfreien Beträge begrenzt sind. Denn außer den Einzahlungen in die Rürup Rente, müssen auch die Abgaben zur gesetzlichen Rentenversicherung in den steuerbegünstigten Betrag eingerechnet werden. Da dies bei Selbständigen entfällt, ist die private Basisrente für sie besonders interessant. Sie haben die Möglichkeit den Freibetrag voll auszuschöpfen.
Die Rürup Rente wird auch nicht auf Hartz IV-Zahlungen angerechnet und ist sicher bei Insolvenz. Und auch wenn die Ansprüche aus Rürup-Verträgen nicht vererbbar sein dürfen, ist seit Kurzem eine gesetzliche Ausnahmeregelung in Kraft. Beim Tod des Vertragsinhabers kann ein noch vorhandenes Guthaben als monatlicher Rentenbetrag an Ehepartner oder Kinder, die noch kindergeldberechtigt sind, ausgezahlt werden. Durch eine Zusatzversicherung ist es auch möglich, den Hinterbliebenenschutz zu erweitern.

Bild: © by Rainer Sturm/Pixelio.de

Die Betriebliche Altersvorsorge – Fakten, Infos und Grundlagen

14. Mai 2009 von vorsorger  
Kategorie Altersvorsorge

betriebliche-avVorab sei gesagt: das ist ein schwieriges Thema, dem wir uns nun widmen werden.
Deshalb werde ich bei Details auf verlässliche Quellen wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verweisen.

Rente

ein weiterhin brandheißes Thema bei fast jedem, der derzeit arbeitet, demnächst in Rente geht oder seit einiger Zeit Rentenbezüge bekommt.
Nach einem langen Arbeitsleben ist endlich die Zeit für etwas mehr ruhe, reisen, Gartenarbeit oder auch nur Muße angekommen. Zumindest war das früher so.
Menschen, die wie ich noch ca. 30 Jahre arbeiten müssen, fällt anno 2009 eher dazu spontan die Sorge um die noch in weiter Ferne liegenden Bezüge ein. Der jährliche Brief der Bfa (Deutscher Rentenversicherungsbund) bestätigt mir nur noch einmal in schriftlicher Form, was viele noch nicht wahrhaben wollen: mein Anspruch auf gesetzliche Rente sinkt mit jedem Jahr, derzeit liegt er bei gut 600 Euro. Dass das auch und gerade in 30 Jahren nicht im Ansatz ausreicht, sollte eigentlich jedem klar sein, speziell wenn man möglicherweise in einer Stadt mit hohem Mietspiegel und hohen Lebenshaltungskosten wohnt.
Dazu kommen noch andere, demographisch begründete, Schwierigkeiten hinzu:
• Rein statistisch gesehen werden die Menschen immer älter.
• Gleichzeitig sinkt die Geburtenrate.
• Was zur Folge hat, dass den zahlreicher werdenden Rentnern immer weniger Rentenbeitragszahler gegenüberstehen.
• Zusätzlich fand und findet ein Wandel in der Beständigkeit der Arbeitsplätze statt: wo mein Vater noch eine Urkunde zu seinem 30jährigen Firmenzugehörigkeit bekam, ist das unter den „Jungen” heutzutage eher die Seltenheit. Die Biographien ändern sich. Arbeitsplatzwechsel sind durchaus normal. Dazu kommen Auslandaufenthalte, auch selbständige Erwerbstätigkeit oder das Betreiben eines Gewerbes sind heutzutage weitaus beliebter als früher. Oftmals laufen auch mehrere dieser Faktoren parallel nebeneinander her. Dazu wird der Lebenslauf auch ab und an durch Arbeitslosigkeit, Kindererziehung oder Weiterbildungen unterbrochen.

Alles Faktoren die eine konstante Rentenabsicherung beeinflussen. Und ihr schlimmstenfalls negativ zusetzen.

Was kann man also tun für seine Rente?

Fakt ist, selbst wenn man bis zum Renteneintritt alle Kredite abbezahlt hat, ein Eigenheim möglicherweise besitzt, so wird die Finanzierung des Lebensabends nur und ausschliesslich mit der gesetzlichen Rente sehr schwierig werden. Aber es gibt ja 3 Säulen im Rentenmodell:

1. Die Gesetzliche Rentenversicherung: die weiterhin wichtigste Absicherung für den Lebensabend funktioniert in Form des Umlageverfahrens. Das bedeutet: die jetzigen Arbeiter und Einzahler der Gesetzlichen Rentenversicherung finanzieren direkt die jetzigen Rentner durch ihre Rentenbeiträge. Pflicht für alle Angestellten.
2. Die Private Rentenvorsorge. Riester sagt ja mittlerweile bestimmt den Meisten was. Um den Lebensstandard auch im Rentenalter weiterhin aufrecht halten zu können, ist es heutzutage unerlässlich, zusätzliche private Rentenvorsorgemaßnahmen zu treffen. Diese sind aber freiwillig.
3. Die Rentenvorsorge über eine Betriebliche Rentenabsicherung. Diese wird, genau wie die Privaten Rentenversicherungen, teilweise gut vom Staat gefördert.

Welche Vorteile bietet die betriebliche Altersvorsorge?

Obwohl man deutliche Steuervorteile und auch Sozialabgaben spart, nutzen erst ca. 47 Prozent aller Arbeitnehmer die Möglichkeiten einer bAV, einer betrieblichen Altersvorsorge.
Seit 2002 besteht die Möglichkeit und das Recht auf Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer auf Teile seines Bruttogehaltes verzichtet du diese stattdessen in eine Betriebsrente eingezahlt werden. Hat den absoluten Vorteil, und zwar sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber, dass diese Gelder steuer- und sozialabgabenfrei sind.
Für den Arbeitgeber gibt es neben den Steuereinsparungen und niedrigeren Lohnnebenkosten noch einen weiteren Vorteil: durch eine Betriebsrenten-Zusage bindet sich der Arbeitnehmer in gewisser Weise an sein Unternehmen.

Was passiert im Falle eines Jobwechsels?

Hier kommt es darauf an, wann der Vertrag abgeschlossen wurde, vor oder nach 2005.
In einem Bericht von Focus Money Online heißt es hierzu:
„Natürlich könnte der Vertrag privat weitergeführt werden, aber dann entfallen die Steuer- und Sozialabgabenersparnisse.
Deshalb ist es vorteilhafter, die Rentenanwartschaften mit zum neuen Arbeitgeber zu nehmen. Allerdings gibt es dafür keinen allgemeinen Rechtsanspruch. Nur wer seinen Vertrag nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen und in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung eingezahlt hat, hat laut Gesetz ein Recht auf Portabilität. Die erworbene Anwartschaft wird in einen Kapitalbetrag umgerechnet und in die Altersvorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers eingezahlt.” „Bei Altverträgen (Abschluss vor 2005) sind Arbeitnehmer auf die Gunst des alten und neuen Arbeitgebers angewiesen. Denn einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Mitnahme der bAV haben sie nicht. Häufig ruht der Altvertrag, das bisher angesammelte Kapital wird verzinst und im Rentenalter ausgezahlt. Beim neuen Arbeitgeber kann ein neuer bAV-Vertrag abgeschlossen werden.”
Nachteile hierbei: es muss ein neuer Vertrag geschlossen werden beim Arbeitgeberwechsel. Dadurch sinken die Rentenansprüche in der Regel. Deshalb gibt es in dem Focus Beitrag einen guten Tipp: „Die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung” (DGbAV) hat eine Clearing-Stelle geschaffen. Der Arbeitnehmer vereinbart mit dem neuen Arbeitgeber, dass zur Fortführung des bisherigen bAV-Vertrags die DGbAV-Clearing-Stelle eingeschaltet wird. Diese führt gegen eine geringe Gebühr – 2,50 Euro pro Monat – den alten, günstigeren bAV-Vertrag nach Absprache beim neuen Arbeitgeber weiter.”

Welche Arten der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?

Vorab sei gesagt, dass nicht der Arbeitnehmer, sondern nur der Arbeitgeber bestimmen kann, welche Art von Betriebsrente er anbietet. Es gibt fünf verschiedene Möglichkeiten:
Direktzusagen
Dies ist die häufigste Form. Der Arbeitgeber verpflichtet sich direkt, also ohne den Umweg über einen Versorgungsträger, seinem Arbeitnehmer Vorsorgeleistungen zu gewähren. Träger der Leistungen ist also der Arbeitgeber direkt. Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die Leistungen weiterhin gewährleistet, und zwar tritt dann der Pensions-Sicherungs-Verein als Leistungserbringer ein.
Pensionskasse
Die Pensionskasse ist eine selbständig haftende juristische Person. Eine Pensionskasse kann von einem oder mehreren Arbeitnehmern gegründet werden. Interessant ist diese Art der betrieblichen Altersvorsorge daher eher für Großunternehmen denn für Klein- und Mittelständische Betriebe.
Direktversicherung
Der Arbeitgeber schließt eine Direktversicherung, eine Lebensversicherung, für den Arbeitnehmer ab. Sie ähnelt, was den Leistungsanspruch und die steuerliche Seite angeht, den Pensionskassen. Leistungen werden an die Beschäftigten oder im Todesfall an ihre Hinterbliebenen ausgezahlt.
Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist ähnlich wie der Pensionsfond eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, meistens eine GmbH oder ein e.V.
In diese Unterstützungskasse zahlt dann der Arbeitgeber die Vorsorgesumme ein.
Einen Rechtsanspruch auf die Leitungen hat der Arbeitnehmer in diesem Falle nicht gegenüber der Unterstützungskasse, sondern nur gegenüber dem Arbeitgeber. Geht dieser in Insolvenz, übernimmt hier der Pensions-Sicherungs-Verein.
Pensionsfond
Ist ebenfalls, wie die Unterstützungskasse, eine rechtlich selbständige Einrichtung. Der Arbeitgeber zahlt Beiträge an den Pensionsfond, und diese können von – und darin unterscheiden sie sich von Direktversicherungen und Pensionskassen – dem Fond frei angelegt werden am Kapitalmarkt. Da dieses aber auch risikoreicher ist, übernimmt im Insolvenzfall ebenfalls der Pensions-Sicherungs-Verein die Leistungen.

Das sind noch nicht alle Details zum Thema „Betriebliche Altersvorsorge“, aber so die Basics dazu. Detailinformationen findet man hier:
Ein Artikel bei Focus.de über die Betriebliche Altersvorsorge

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine sehr übersichtliche Downloadbroschüre zum Thema „Zusätzliche Altersvorsorge” bereitgestellt.

Das Informationsportal Soziale Altersvorsorge bietet detaillierte Informationsseiten zu allen Themen rund um Rente, Betriebsrente, Private Rente und weitere an.

Bild: © S. Hofschläger / Pixelio

Das Dilemma mit der Altersvorsorge

23. April 2009 von vorsorger  
Kategorie Altersvorsorge

dilemma-altersvorsorge-copyDie Finanzkrise hat es zu Tage gefördert – die Rentenlücke wird immer größer und es wird immer schwerer diese Altersvorsorge-Lücke zu schließen. Noch vor der Finanzkrise war die Erwartung, dass sich die Lücke zwischen Lebenstandard und staatlicher Rente später durch die zu Hilfenahme von privater Vorsorge leicht schließen lässt. Nun ist es jedoch amtlich und die Vorsorger bekommen es schwarz auf weiß: Verbraucher die auf eine Altersvorsorge in Form einer Fond-Lebensversicherung gesetzt haben bekommen in den letzten Tagen oft Post ihrer Versicherung: Hohe Verluste – die Ernüchterung ist groß!

Nicht nur die Privatversicherten trifft es hier, auch die vielen Riester-Rentner können anstelle von guten Erträgen nun nur noch eine Null-Rendite erwarten. Viele Selbstständige Rürup-Anleger müssen auch sehen, dass sie erst im Alter das heraus bekommen, was sie eingezahlt haben.

Studie – private Rentenversicherung lohnt sich immer weniger
Eine aktuelle Studie zum Thema private Rentenversicherung vergleicht 80 Anbieter von Produkten zum Thema Rentenversicherung und Altersvorsorge. Der sog. MAP-Report präsentiert Ergebnisse von Unternehmen die Vorsorgern eine lebenslange Rente garantieren (Garantiebetrag) plus einem Überschussanteil der zustande kommen kann. Hierbei kann das Kapital entweder monatlich eingezahlt bzw. gespart werden oder in einer großen, einmaligen Zahlung bereitgestellt werden.

Der MAPs-Report kommt zu dem Ergebnis, das Menschen mit privaten Rentenversicherungen nun aufgrund der aktuellen Niedrigzinsen mit sinkenden monatlichen Rentenzahlungen zu rechnen haben. Auch die steigende Lebenserwartung sorgt für fallende Auszahlbeträge. Konsequenz für die Verbraucher: Es muss deutlich mehr eingezahlt werden. Manfred Poweleit, Autor des MAP-Reports: “Unsere Analyse zeigt, welche Folgen die Finanzkrise für die private Vorsorge hat.

Poweleit hat ein Beispiel berechnet. Zugrunde liegt ein Angestellter, 64 Jahre alt, Nichtraucher, welcher einmalig 50.000 Euro in eine private Rentenvorsorge einzahlt. Für diesen Fall wurde eine Rentenversicherung gewählt, welche mit einer Rentengarantie über 10 Jahre ausgestattet ist. Die Garantie bedeutet, dass die Zahlungen auch dann erfolgen, wenn der Versicherungsinhaber vorzeitig ableben sollte. Der fiktive Vertrag wurde zur Jahrtausendwende angeschlossen – Anfangs bekommt der Muster-Angestellte noch durchschnittlich 330 Euro Rente pro Monat – aktuell würde der Versicherungsnehmer nur noch ca. 290 Euro monatlich ausgezahlt bekommen.

Vorsorge gestern und heute – Kostenexplosion um über 100%
Rechnet man die Ansparanforderung von gestern und heute gegeneinander, kommt man zu einem fast schockierendem Ergebnis: Lag der Durchschnittszins jahrelang bei 6,6%, reichten 44 Euro über 40 Jahre um auf einen Rentenbetrag von insges. 100.000 Euro zu kommen. Aktuell liegt der Durchschnittszins bei 3,1% – das bedeutet eine monatliche Zahlung von bereits 106 Euro, wenn man in 40 Jahren auf das gleiche Ansparvolumen kommen möchte – dies ist eine satte Steigerung von 141%!

Das Dilemma  mit der Vorsorge wird der Endverbraucher also nicht so ohne Weiteres lösen können. Der Großteil der Rentenvorsorge-Produkte sind nach den Maßstäben der “alten” Finanzwelt konzipiert – zu einer Zeit als Aktien auf die Zeit noch 8% – 10% p.a. abgeworfen haben und Anleihen mit 4%-5% daherkamen. Die Schwankungen auf dem aktuellen Finanzmarkt sind derzeit so groß, dass sich Renditegarantie nicht mehr zu vertretbaren Kosten anbieten lassen.

Schlägt man dieser Tage Zeitungen auf, springen einem die Schreckensmeldungen meist direkt ins Gesicht – es ist also nicht absehbar, wie sich der Rentenvorsorgemarkt verhalten wird. Momentan heisst es abwarten, bis das Konjunkturpaket I und II endlich seine Wirkung entfaltet…

Bild: © by jzlomek / www.sxc.hu

Der Rentner, seine Rente und das Finanzamt

9. April 2009 von vorsorger  
Kategorie Altersvorsorge

rentenbesteuerung-copySo könnte ein Märchen lauten. In diesem Falle ist es leider keins, sondern eher nüchterne Realität. Dass die Rente eines Jeden zukünftig besteuert wird, ist ja nun nicht komplett neu.
Und dennoch prangten in den letzten Wochen mehr oder weniger plakative Überschriften wie “Rentner geraten ins Visier der Steuerfahndung” oder “Vorsicht vor der Rentenfalle” in der Boulevardpresse. Was war passiert?
Die Rente wird seit 2005 schon höher besteuert. Diese Steuersätze werden in den nächsten Jahren weiterhin stückweise angehoben werden, bis dann schließlich ab 2040 die komplette Rente zu 100% besteuert wird.
Und warum regen sich alle nun auf, wenn das doch eigentlich ein vier Jahre alter Hut ist?
Das ist schnell erklärt: durch die Einführung der sogenannten Identifikationsnummer, die die alte Steuernummer ablösen wird, ist eine extrem genaue Überprüfung aller Bürger möglich. So bekam ich in den vergangenen Jahren durch diverse Umzüge auch jedes Mal eine neue, dem örtlichen Finanzamt zugeordnete Steuernummer. Durch die neue Identifikationsnummer ist quasi jeder Bundesbürger durchnummeriert, wenn man es böse formulieren möchte. Und damit ist eine lückenlose Dokumentation seines öffentlichen Lebens möglich. Aber gut, darum geht es hier nicht.

Diese besagte Identifikationsnummer wird nun erstmals ab Herbst 2009 zum Einsatz kommen, wenn alle Stellen, die Renten auszahlen, dieses dem Finanzamt mitteilen (müssen).
Und das bedeutet für alle Rentner die seit 2005 oder später Rente bekommen haben und dachten, dass man ab dem Zeitpunkt keine Steuererklärung einreichen muss: sie sollten die Erklärung jetzt nachholen. Das bedeutet ja nicht gleich, dass man etwas nachzahlen muss. Immerhin gibt es diverse Freibeträge, die man auf die Rente anrechnen kann.
Wie viel wird denn nun besteuert? Das hängt davon ab, wann der Rentenbeginn war.
Einige Rechenbeispiele:
• Rentenbeginn im Jahr 2005: 50% der Rente werden versteuert, der Rest bleibt steuerfrei
• Rentenbeginn im Jahr 2006: 52 % der Rente werden versteuert, der Rest bleibt steuerfrei
• Rentenbeginn im Jahr 2007: 54% der Rente werden versteuert, der Rest bleibt steuerfrei

Und so weiter. Der Prozentsatz der zu besteuernden Rente steigt jedes Jahr um 2% an.
Das Dumme dabei? Nicht nur dass der zu versteuernde Anteil steigen wird für alle Rentenbeginner, der Freibetrag bleibt statisch. Das bedeutet: zu Rentenbeginn wird einmalig der Freibetrag festgesetzt. Wenn man beispielsweise im Jahr 2005 in Rente ging, und eine Rente von 1000 Euro bezieht, so werden 50%, also 500 Euro, besteuert und der Freibetrag beträgt 500 Euro. Und zwar lebenslang. Wenn also die Renten steigen sollten, so bleibt der Freibetrag über all die Jahre doch immer der Gleiche, nämlich besagte 500 Euro in unserem Beispiel.

Also, ein Tipp für jeden, der bereits seit 2005 oder später Rente bezieht: Steuerbescheide nachreichen, denn ab Herbst ist jegliches Verstecken wohl recht aussichtslos, wenn per Identifikationsnummer alle Rentenbezüge der letzten 4 Jahre an das Finanzamt gemeldet werden. Wobei aber gesagt werden muss, dass durch diverse Freibeträge es sehr gut sein kann, dass man gar nichts nachzahlen muss. Aber das gilt es halt noch einmal genau zu überprüfen.

Wer sich bis dahin noch ein wenig Wissen und Informationen anlesen möchte, dem seien folgende Artikel und Webseiten ans Herz gelegt:
• Ein Artikel im Focus vom März 2009 über Renten und deren Besteuerung
• Ein informativer Artikel bei www.test.de zum Thema „ Wie rechnet das Finanzamt?
Der komplette Artikel steht als Download bereit.
• Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) – die Rentenbesteuerung wird auf www.finanztip.de erläutert
• www.deutsche-rentenversicherung.de erläutert auf ihrer Unterseite die Rentensteuer

Bild: © by Andreas Morlok / Pixelio

Die Riester-Rente: Erfolgskurs und Wirtschaftskrisenfolgen

23. März 2009 von vorsorger  
Kategorie Altersvorsorge

riester-rente-copy12 Millionen Anleger haben sich mittlerweile für die Riester-Rente entschieden. Damit ist das vom Staat geförderte Modell zur Privaten Rentenvorsorge das erfolgreichste seiner Art.
2,2 Millionen neue Verträge wurden im Jahr 2008 abgeschlossen. Davon – trotz Finanzkrise – alleine 700.000 im letzten Quartal 2008.
Und obwohl das Riester-Modell nach wie vor sehr beliebt ist, gibt es nun erste Meldungen in Tageszeitungen, in denen von einer Verschlechterung der Rendite die Rede ist.

Wer nämlich seine Riester Anlage in Aktienfondanteile angelegt hat, der hat derzeit durch die schwierige Lage an der Börse mit Verlusten in der Rendite zu rechnen. Die Frage ist, was sollte man tun? Soll man wechseln oder alles beim Alten lassen?
In der Abendzeitung stand online eine verständliche knappe Zusammenfassung der Fragen:

„Wie sicher ist mein Geld?

Wer einen Riester-Vertrag hat, muss sich eigentlich ums Ersparte nicht sorgen. Hält man den Vertrag bis zum Rentenbeginn durch, greift die „Nominalwertgarantie” Das heißt: Egal, wie schlecht es an den Kapitalmärkten läuft – man bekommt mindestens die eingezahlten Beiträge plus staatliche Zulagen raus. „Die Zulagen garantieren sogar eine Mindestrendite”, sagt Merten Larisch, Altersvorsorge-Experte bei der Verbraucherzentrale Bayern. Wer 20 Jahre in einen Riester-Vertrag einzahlt, hat durch die Zulagen eine Rendite von zwei bis drei Prozent. „Das gleicht zumindest die Inflation aus”, so Larisch.

Was ist, wenn ich den Vertrag wechsle?

Dann ist die Nominalwertgarantie futsch. Kündigt Thomas W. seinen Vertrag, und überträgt er das Vermögen auf einen anderen Altersvorsorgevertrag, kriegt er nur die 2100 Euro. Riester-Sparer mit Aktienfonds sollten sich daher einen Wechsel gut überlegen. „Damit realisiert man die Verluste erst”, warnt Merten Larisch. Spart man dagegen weiter in Fonds, kauft man jetzt an der Börse günstig ein. „Ganz falsch wäre es, jetzt von Aktien in Zinspapiere umzusteigen”, meint der Experte.

Wann lohnt sich ein Wechsel dennoch?

„Wenn Sie einen teuren oder einen schlechten Riester-Vertrag haben”, sagt Merten Larisch. Teuer heißt: Die jährlichen Verwaltungskosten übersteigen zwei Prozent. Schlecht bedeutet: Der Sparplan hinkt bei der Rendite hinterher. Die Stiftung Warentest testet jährlich Riester-Fondssparpläne. Eine Übersicht gibt es im Internet: www.test.de (Suchwort „Riester-Fondssparpläne”). Ein Sonderfall ist die Uniprofi-Rente von Union Invest. Dort hat das Fondsmanagement in der Krise Aktienfonds in Rentenfonds umgeschichtet – und damit die Verluste realisiert. Experte Larisch rät Anlegern, die stärker auf Aktien setzen wollen, aus diesen Verträgen auszusteigen.

Wie funktioniert der Wechsel?

Zuerst sollten Sie den neuen Vertrag abschließen. Vertragsnummer und neuen Anbieter teilen Sie dem jetzigen Anbieter mit. Der überträgt die angesparten Beträge plus Zulagen auf den neuen Vertrag. Oft wird dafür eine Gebühr fällig. Kündigungsfrist für Altverträge: meist drei Monate.”

Ich werde auch auf jeden Fall erst mal zuhause mein Kleingedrucktes in meinem Riester-Vertrag lesen, soviel ist mal klar. Und dann bei meinem Versicherungsagenten nachfragen, ob ich da in irgendeiner Art und Weise tätig werden muss.

Bild: © by jenpix.de / Pixelio

Häuser bauen

12. Mai 2006 von vorsorger  
Kategorie Altersvorsorge

haeuser-bauen-copyIrgendwann einmal mietfrei im eigenen Reich wohnen – vor allem der Gedanke an ein sorgenfreies Leben im Alter lässt viele Menschen einen Haus- oder Wohnungskauf in Erwägung ziehen. Es handelt sich um eine der beliebtesten Formen der Altersvorsorge. Die Zinsen sind zurzeit so günstig, dass die Finanzierung über einen Kredit besser funktioniert, als über eine Bausparkasse. Hinzu kommt, dass die Kaufpreise für Wohneigentum in den vergangenen zehn Jahren weniger stark angestiegen sind, als das durchschnittliche Einkommen. Die Vorraussetzungen sind also gut. Doch trotzdem sollten Kaufwillige die Vor- und Nachteile gut gegeneinander abwägen. Nur wenn die Einnahmen stimmen, klappt die Finanzierung reibungslos.
Immer wieder geraten Banken in die Schlagzeilen, die Testkunden nur unzureichend beraten haben. So hat die Redaktion der ZDF Sendung WISO eine Familie zu verschiedenen Banken geschickt, um Angebote zur Immobilienfinanzierung einzuholen – mit oft haarsträubenden Ergebnissen. So berieten nur zwei von elf Banken gut. Alle anderen rundeten Einnahmen großzügig auf oder kalkulierten mit Geldern, die nur über einen sehr begrenzten Zeitraum aufs Konto flossen wie zum Beispiel Kindergeld des fast erwachsenen Nachwuchses. Deshalb sollte, wer finanziell nicht ins Trudeln geraten will, mehrere Angebote verschiedener Banken miteinander vergleichen.
Der erste Gang führt meist zur Hausbank. Zunächst hilft es, sich einen Überblick über alle Finanzierungsmöglichkeiten zu verschaffen. Zur Auswahl stehen zum Beispiel Darlehen mit laufender Tilgung, die meist monatlich inklusive Zins geleistet wird. Dabei ist der Zinsanteil in den ersten Jahren hoch, weil die geliehene Summe noch hoch ist. Später sinkt der Zinsanteil und dafür steigt die Tilgungssumme. Der Gesamtbetrag bleibt für den Haus- oder Wohnungseigentümer immer gleich. Die Schulden lassen sich auch durch Bausparverträge oder Kapitallebensversicherungen tilgen. Doch die wenigsten entscheiden sich zurzeit für dieses Vorgehen. In jedem Fall gilt: So viele Beratungstermine wie möglich bei unterschiedlichen Banken vereinbaren und auch die Suche im Internet ist sehr hilfreich.

Bild: © by Ernst Rose / Pixelio

Immer mehr Deutsche “riestern”

2. Mai 2006 von vorsorger  
Kategorie Altersvorsorge

riester-copyLaut Bundesregierung haben bis Ende 2005 bereits 5,63 Millionen Deutsche eine Riesterrente abgeschlossen. Allein im vergangenen Jahr kamen 1,3 Millionen neue Verträge hinzu. Vermutlich liegt dies auch an der ab 2006 gültigen Regelung, für Männer und Frauen einheitliche Tarife einzuführen. So zahlen Männer ab Januar diesen Jahres höhere Beiträge. Bisher gab es unterschiedliche Tarife, da Frauen eine höhere Lebenserwartung haben als Männer. Außerdem haben sich die Rahmenbedingungen vereinfacht. Musste der Versicherte bisher seine staatlichen Zulagen jährlich neu beantragen, tut er dies jetzt nur noch einmal zu Vertragsbeginn. Auch die mögliche Sofortzahlung von 30 Prozent der Versicherungssumme nach Eintritt ins Rentenalter scheint ein Anreiz zu sein.
Zunächst war die Riesterrente weniger erfolgreich gestartet, vermutlich weil Tarife und Förderungsmöglichkeiten zu unübersichtlich für den Verbraucher waren. Bei einigen Anbietern hat sich die Anzahl der Vertragsabschlüsse verdoppelt oder sogar verdreifacht. Laut Zeitschrift FOCUS zahlt der Durchschnitt der Versicherten 70 Euro im Monat ein. Ein Drittel legt weniger als 50 Euro für die Riesterrente zur Seite.

Bild: © by knipseline / Pixelio

Vorsorge: Die Kapitallebensversicherung

26. April 2006 von vorsorger  
Kategorie Altersvorsorge

vorsorgeDie Kapitallebensversicherunge bietet zwei Leistungen: zum einen die Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall. Das kann zum Beispiel für Familien sinnvoll sein, wenn im Todesfall eines Elternteils die finanzielle Versorgung nicht mehr gesichert ist. Zum zweiten ist sie eine Möglichkeit, Geld fürs Alter anzusparen. Zur Zeit liegt allerdings die Rendite bei Kapitallebensversicherungen nur zwischen drei und fünf Prozent. Bei anderen Anlageformen oder Versicherungen ist sie höher. Über diese verhältnismäßig niedrige Rendite bei Kapitallebensversicherungen sind keine weiteren Überschussbeteilugungen garantiert. Ob es mehr Geld gibt, hängt nur vom Erfolg der Versicherung ab. Außerdem teilt die Versicherung generell nicht ihren Kunden mit, wofür sie die Beiträge verwendet. Unter Umständen fließt der gesamte Beitrag zu Beginn der Laufzeit in Verwaltungskosten und Gebühren, so dass der Kunde zum Beispiel im ersten Jahr praktisch kein Geld anlegt, sonder nur für Leistungen ausgibt, die die Versicherung noch gar nicht erbracht hat.
Aus diesem Grund ist es besonders ungünstig, die Versicherung in den ersten Jahren zu kündigen. In diesem Fall sind die gezahlten Beiträge oft verloren. Auch später ist die Aufhebung des Vertrages mit Unkosten verbunden. Nur wer sicher sein kann, die vereinbarte Laufzeit einzuhalten, sollte überhaupt eine Kapitallebensversicherung in Betracht ziehen. Im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge kann eine Kapitallebensversicherung gut sein. Ansonsten ist die Risikolebensversicherung als Schutz für die Hinterbliebenen zusammen mit einer privaten Rentenversicherung besser.
Werbung:
Citibank Online Kredit

Ratenkredit oder Sofortkredit bis 50.000 € Kredit der Citibank: Nehmen Sie die Chancen wahr, wenn sie sich Ihnen bieten. Der Citibank Sofortkredit eröffnet Ihnen mit günstigen Konditionen neue Möglichkeiten, schnell und unkompliziert.

Vorsorge: Die private Rente

14. April 2006 von vorsorger  
Kategorie Altersvorsorge

rentner-copyDer Blick in den Geldbeutel erweist sich, nachdem die erste Rente auf dem Konto eingetroffen ist, häufig als wenig erfreulich. Oft ist die Spanne groß zwischen letztem Einkommen vor Eintritt ins Rentenalter und der Höhe der Rente. Damit niemand im Ruhestand den geleasten Sportwagen zurückgeben oder sein Haus gegen eine preiswertere Ein-Zimmer-Wohnung tauschen muss, gibt es die private Rentenversicherung. Ihre Aufgabe ist es, den Lebensstandard zu halten, was die gesetzliche Rente nicht leisten kann. Damit gehört sie zu den Vorsorgeformen, die ergänzend zu anderen Versicherungsformen der Altersabsicherung dienen. Wichtig ist vor Abschluss der Versicherung ein genauer Vergleich der Angebote. Die Auswahl hängt von Faktoren wie Alter und Einkommen ab. Wer sich für eine private Rentenversicherung entschieden hat, zahlt zunächst wie bei der gesetzlichen Beiträge. Unter Umständen ist die Versicherung förderungswürdig und ist dann als so genannte Riester-Rente von der Steuer teilweise absetzbar.

Nach Erreichen des Rentenalters bekommt der Versicherte eine monatliche Summe oder einen Einmalbetrag. Beides ist abhängig von der Höhe der zuvor geleisteten Beiträge. Für einen Teil davon garantiert der Versicherer, das weitere ist die Gewinnrente. Sie hängt vom Erfolg der Anlagen des Versicherers ab und kann variieren. Außerdem unterscheiden die Anbieter in aufgeschobene und beginnende Rente. Die aufgeschobene Rente bietet nur bei vorheriger Vereinbarung Zahlungen an Hinterbliebene. Der Versicherer garantiert hier ansonsten für eine Rente bis ans Lebensende. Die Sofortrente ist für alle, die ein größeres Vermögen einzahlen können und dafür ab sofort einen Rentenbetrag monatlich ausgezahlt bekommen möchten.
Eine vorzeitige Kündigung hat Nachteile für den Versicherten: Die Summe für die Sofortrente kann nicht zurück gefordert werden. Die Kündigung einer aufgeschobenen Rente hat finanzielle Nachteile. Für Fälle wie Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit können Versicherte Vereinbarungen über Weiterzahlungen mit den Anbietern treffen.

Bild: © by Mike Frajese / Pixelio

Steuern auf Renten

23. März 2006 von vorsorger  
Kategorie Altersvorsorge

Als das Bundesverfassungsgericht 2002 beschloss, Renten zukünftig zu besteuern, ging ein Raunen durch die Rentnerschar. Dabei sind vor allem jüngere Menschen von den Reformen betroffen, voll besteuert werden nur die Renten der Leute, die ab 2040 aufhören zu arbeiten, also von allen, die heute um die 30 Jahre und jünger sind. Dafür können sie ihre Rentenbeiträge von der Steuer absetzten. Leider ist dies aber nicht sofort in voller Höhe möglich. Die Bundesregierung führt das Absetzen der Rentenbeiträge bis 2024 stufenweise ein. Das bedeutet, dass die Rentenbeiträge 2005 zu 24 Prozent von der Steuer absetzbar waren und jährlich dieser Betrag um vier Prozentpunkte ansteigt. Analog dazu steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente. Für Menschen, die ab 2006 in Rente gehen, sind 52 Prozent der Rente steuerfrei. Dieser Betrag bleibt lebenslang gleich. Wer ab 2007 Rentner ist, wird 54 Prozent versteuern müssen. Jeder Jahrgang muss jeweils zwei Prozentpunkte mehr versteuern. Diese Angaben beziehen sich allerdings auf den Gesamtbetrag, der an die Rentenversicherung geht, also auf die Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Natürlich gibt es auch für Rentner Steuerfreibeträge, so dass sehr kleine Renten steuerfrei bleiben. Doch die neue Form der Besteuerung hat auch ihre Nachteile: Bisher konnten die Rentenbeiträge schon zu einem kleineren Teil von der Steuer abgesetzt werden. Für Geringverdiener machen also die neuen Steuerfreibeträge keinen Unterschied. Genauso sind Rentner benachteiligt, die zum Beispiel 2007 in Rente gehen und schon mehr als die Hälfte ihrer Rente versteuern müssen, obwohl sie dies schon für fast den gesamten Betrag, den sie während ihres Arbeitslebens eingezahlt haben, tun mussten. Da die Freibeträge schon für die gesetzlichen Renten verbraucht werden, erhöht sich die Steuerbelastung für Rentner mit Nebeneinkünften zum Beispiel aus Betriebskassen oder Mieteinnahmen. Das neue System scheint für Rentner keine Vorteile zu bringen. Einzig der Staat freut sich über mehr Steuern.

Bild: © by Klaus-Uwe Gerhardt / Pixelio

Nächste Seite »