Basics für Studenten und Azubis
14. März 2006 von vorsorger
Kategorie Vorsorge & Versicherung
Viele Studenten und Auszubildende sind unterversichert. Wer mit Hilfe seiner alten Waschmaschine seine Wohngemeinschaft in eine mehr oder weniger idyllische Seenlandschaft verwandelt, muss anschließend tief in die Tasche greifen, hat er zuvor keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen oder ist durch die Eltern versichert. Ungünstiger kann es bei einer Berufsunfähigkeit nach einem Unfall oder durch eine Krankheit werden. Nur wer mindestens 60 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann Geld erwarten. Für ab 1961 Geborene allerdings nur dann, wenn sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Dabei spielt die Ausbildung keine Rolle mehr, jede Arbeit ist zumutbar. Eine Alternative bieten private Arbeits- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Die Stiftung Warentest hat diese unter die Lupe genommen.
Im Test stellte sich heraus, dass die Hälfte der Anbieter die Versicherung schon als Berufsunfähigkeitsversicherung für den späteren Wunschberuf anbieten. Das würde bedeuten, dass ein Sportstudent seine Rente ausgezahlt bekommt, wenn er nach einer Rückenverletzung keinen Unterricht mehr geben kann. Er muss nicht auf andere Arbeitsmöglichkeiten ausweichen, wie bei einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung. Letztere kann einen Sportlehrer verpflichten, sich seinen Lebensunterhalt als Verkäufer oder Pförtner zu verdienen. Bei den meisten Versicherern gibt es eine Maximalrente für Geringverdiener von 1000 Euro im Monat. Später, nach Berufseintritt, können Versicherte dann den Betrag erhöhen.
Bei der Haftpflichtversicherung unterscheiden die Versicherer nicht zwischen Student, Azubi oder Arbeitnehmer. Eigentlich sind erwachsene Kinder bis zum Ende ihrer Ausbildung bei ihren Eltern mit versichert – wenn diese eine Versicherung haben. Da jeder, der einem anderen Schaden zufügt, in unbegrenzter Höhe haftet, birgt es ein großes Risiko, unversichert zu sein. Die Studentin, die einem Fahrradfahrer über den Weg läuft und damit sein Hinfallen provoziert, muss für alle Folgekosten aufkommen. Da können sehr schnell einige Tausend Euro zusammen kommen. Deshalb ist es sinnvoll, sich die Mitversicherung bei den Eltern schriftlich von der Versicherung bestätigen zu lassen.
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